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Ich möchte Vorsorge
mit Förderung vom Staat Wir unterstützen Sie
dabei. |
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Extrageld vom Staat: Vermögenswirksame Leistungen bieten Ihnen die Gelegenheit, sich bei Ihrer finanziellen Vorsorge geldwerte Förderungen vom Staat zu sichern. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
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Sie bauen mit Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf |
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Der Staat zahlt bis zu 20 % zu Ihrer eigenen Sparleistung hinzu |
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Sie können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie profitieren |
| Ihr Betreuer vor Ort informiert Sie gerne persönlich! | Betreuer suchen |
Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, müssen Arbeitnehmer einen speziellen VL-Sparplan abschließen. Mögliche Anlageformen sind:
Die monatliche Sparrate muss vom Arbeitgeber überwiesen werden. Die Höhe der Arbeitgeberleistung ist im Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Wer keine VL vom Arbeitgeber erhält, kann trotzdem einen VL-Vertrag abschließen. Das Gehalt wird dann entsprechend um den Betrag gekürzt. Der Sparvertrag läuft sechs Jahre. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr kann der Sparer frei über sein Geld verfügen.
Für Aktienfondssparpläne und Bausparverträge gibt es eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage.
Diese beträgt bei Aktienfonds 20 % auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 Euro) nicht überschreiten.
Bei Bausparverträgen beträgt die Förderung 9 % für jährliche Beiträge bis zu 470 Euro. Hier darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) liegen.
Zusätzlich können Bausparer noch eine Wohnungsbauprämie erhalten. Diese wird jedoch nur gewährt, wenn der Vertrag später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Sparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren Sperrfrist frei über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren.
Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 % auf jährliche Sparbeiträge bis 512 Euro (Ehepaare 1.024 Euro) pro Jahr. Hier darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) nicht überschreiten.
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich mit der Steuererklärung beantragt. Die Wohnungsbauprämie wird über die Bausparkasse beantragt. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Für Anleger, die über den Einkommensgrenzen liegen, empfiehlt sich die Anlage der VL als betriebliche Altersvorsorge.
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