|
|
Für ein sicheres Gefühl
auf der Straße Der optimale Schutz für
Leichtkrafträder |
|
Die Leichtkraftradversicherung von AXA
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden, und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Wenn Sie mehr als den Basisschutz der Haftpflichtversicherung wünschen, bietet Ihnen AXA mit der Teilkaskoversicherung beruhigende Sicherheit – auch für die Fälle, auf die Sie keinen Einfluss haben. So z. B. bei Brand, Diebstahl, Explosion, Zusammenstoß mit allen Tieren, Blitzschlag, Überschwemmung und Glasbruch. Mit der Vollkaskoversicherung von AXA sind Sie noch umfassender abgesichert. So gilt Ihr Schutz auch bei selbst verursachten Unfällen, mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte.
Die Kfz-Versicherung von AXA:
Wir bieten Ihnen gleich zwei Kfz-Versicherungen: Wählen Sie zwischen mobil komfort - der Kfz-Versicherung für hohe Ansprüche mit außergewöhnliche Leistungen oder mobil kompakt - der Kfz-Versicherung mit dem starken, aber günstigen Kfz-Schutz für Ihr Leichtkraftrad.
| ||||||
|
Unsere Produkte im Vergleich Für mehr Infos zu unseren Leistungen klicken Sie bitte auf das "i". |
mobil kompakt |
mobil komfort |
Leistungen Haftpflicht | ||
|
Versicherungsschutz |
bis 100 Mio. Euro (12 Mio. je Person) |
bis 100 Mio. Euro (12 Mio. je Person) |
|
Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen |
![]() |
in Europa |
|
Schutz bei Fahrten im Ausland mit fremden Kraftfahrzeugen (Mallorca-Police) |
Europa |
Weltweit, mit Ausnahme der USA und Kanada |
|
Schutzbriefleistungen |
ab 50 km vom Wohnort |
![]() |
Schutzbriefleistungen | ||
| Nach einer Panne oder einem Unfall übernehmen wir die Kosten für: | ||
|
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft |
bis 100 Euro |
bis 100 Euro |
|
Kann Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall direkt am Pannenort bzw. an der Unfallstelle wieder fahrbereit gemacht werden, zahlen wir die hierbei entstehenden Kosten bis 100 Euro. | ||
|
Abschleppen des Fahrzeuges |
bis 150 Euro |
bis 150 Euro |
|
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden, erstatten wir die Kosten bis 150 Euro. Sollte schon eine Leistung für Pannenhilfe erbracht worden sein, wird diese angerechnet. | ||
|
Bergen des Fahrzeuges |
![]() |
![]() |
|
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall geborgen werden, zahlen wir die Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe. Dies gilt auch für Ihr Gepäck und beförderte Ladung. | ||
|
Weiter- oder Rückfahrt |
Bahnkosten 2. Klasse oder 1. Klasse bzw. Liegewagen ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 25 Euro |
Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten (Economy Class) ab 1.200 km Entfernung sowie Taxikosten bis 50 Euro |
|
Fällt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall für die Weiterfahrt aus, erstatten wir die Kosten für Weiter- und Rückfahrt sowie anfallende Taxikosten in der vorgenannten Höhe. Beträgt die Entfernung zum Zielort mehr als 1.200 km erstatten wir bei mobil kompakt eine Bahnfahrt der 1. Klasse oder im Liegewagen und bei mobil komfort sogar einen Flug in der Economy Class. | ||
|
Übernachtung |
bis zu 3 Nächte und max. 50 Euro pro Person und Nacht |
bis zu 3 Nächte und max. 75 Euro pro Person und Nacht |
|
Kann Ihr Fahrzeug am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir die Übernachtungskosten für drei Nächte in der vorgenannten Höhe. In Kombination mit Weiter- und Rückfahrt werden nur die Kosten für eine Übernachtung ersetzt. | ||
|
Mietfahrzeug |
bis 7 Tage und max. 25 Euro pro Tag |
bis 7 Tage und max. 75 Euro pro Tag |
|
Fällt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall für die Weiterfahrt aus, übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug in der vorgenannten Höhe. Bei mobil komfort zahlen wir bei Verzicht auf den Mietwagen für jeden Tag 25 Euro Nutzungsausfall. Tritt der Schaden innerhalb von 50 km vom Wohnsitz ein, ersetzen wir die Kosten für bis zu drei Tage. Mietwagen oder Nutzungsausfall werden nicht erstattet, wenn zusätzlich Kosten für Weiter- oder Rückfahrt oder für Übernachtung geltend gemacht werden. | ||
|
Fahrzeugunterstellung |
![]() |
![]() |
|
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne untergestellt werden muss, erstatten wir die Kosten bis zu 14 Tage. | ||
| Wenn Sie auf einer Reise erkranken oder verletzt werden, übernehmen wir die Kosten für: | ||
|
Krankenrücktransport |
![]() |
![]() |
|
Wird ein Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, tragen wir die Kosten für einen Krankenrücktransport. | ||
|
Übernachtung bei Krankenrücktransport |
bis 50 Euro pro Nacht und Person |
bis 75 Euro pro Nacht und Person |
|
Im Falle eines Krankenrücktransports werden auch Übernachtungskosten bis zum Rücktransport übernommen. | ||
|
Krankenbesuch |
bis 500 Euro |
bis 1.000 Euro |
|
Erkranken Sie auf einer Reise und sind länger als zwei Wochen im Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten eines Krankenbesuchs. | ||
|
Rückholung von Kindern |
Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 25 Euro |
Bahnkosten 1. Klasse sowie Taxikosten bis 50 Euro |
|
Sollten weder Sie noch ein Angehöriger mitreisende Kinder unter 16 Jahren betreuen können, sorgen wir für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson. | ||
|
Fahrzeugabholung |
![]() |
![]() |
|
Bei Fahrerausfall auf einer Reise organisieren wir die Fahrzeugabholung und erstatten die anfallenden Kosten. | ||
|
Reiserückrufservice |
![]() |
![]() |
|
In Notfällen organisieren wir den Reiserückruf über Rundfunk. | ||
| Zusätzliche Leistungen nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland: | ||
|
Ersatzteilversand |
![]() |
![]() |
|
Werden nach einem Unfall oder einer Panne im Ausland Ersatzteile benötigt, erstatten wir die entstehenden Versandkosten. | ||
|
Fahrzeugtransport |
![]() |
![]() |
|
Sollte - obwohl kein Totalschaden vorliegt - eine Reparatur im Ausland nicht innerhalb von drei Tagen möglich sein, übernehmen wir die Kosten für den Fahrzeugrücktransport. | ||
|
Mietwagen |
bis 175 Euro |
bis 525 Euro |
|
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug bis zu 525 Euro. | ||
|
Fahrzeugverzollung und -verschrottung |
![]() |
![]() |
|
Wenn es im Ausland zu einem Totalschaden kommt, übernehmen wir die Verfahrensgebühren (ohne Zollbetrag und sonstige Steuern) oder die Kosten der Verschrottung, wenn so die Kosten der Verzollung vermieden werden. | ||
| Zusätzliche Leistungen nach einem Diebstahl im Ausland: | ||
|
Fahrzeugunterstellung |
![]() |
![]() |
|
Wird das Fahrzeug nach einem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zum Rücktransport oder zur Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die entstehenden Kosten bis zu zwei Wochen. | ||
|
Mietwagen |
bis 175 Euro |
bis 525 Euro |
|
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland übernehmen wir die Kosten für ein Mietfahrzeug bis zu 525 Euro. | ||
| Zusätzliche Leistungen nach einer Erkrankung im Ausland: | ||
|
Vermittlung ärztlicher Betreuung |
![]() |
![]() |
|
Bei Erkrankung im Ausland vermitteln wir ärztliche Betreuung und stellen eine Verbindung zum Hausarzt her. | ||
|
Arzneimittelversand |
![]() |
![]() |
|
Wir übernehmen die Versendung von Arzneimitteln ins Ausland und die entstehenden Kosten. | ||
| Zusätzliche Leistungen nach einem Todesfall im Ausland: | ||
|
Überführungskosten bei Tod |
![]() |
![]() |
|
Bei Tod des Versicherungsnehmers mit dem versicherten Fahrzeug sorgen wir für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland und übernimmt die entstehenden Kosten. | ||
| Zusätzliche Leistungen in besonderen Notlagen im Ausland: | ||
|
Ersatz von Reisedokumenten |
![]() |
![]() |
|
Bei Verlust von Reisedokumenten im Ausland organisieren wir die Beschaffung von Ersatzdokumenten. | ||
|
Ersatz von Zahlungsmitteln |
![]() |
![]() |
|
Sollte im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln eine Notsituation entstehen, stellen wir eine Verbindung zur Hausbank her. Ist dies nicht binnen 24 Stunden möglich, gewähren wir ein Darlehen bis 1.500 Euro. | ||
|
Hilfeleistung in besonderen Notfällen |
bis 250 Euro |
bis 500 Euro |
|
Gerät eine versicherte Person in eine besondere Notlage, tragen wir die entstehenden Kosten für Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen erheblichen Nachteil für die Gesundheit, für Sie oder Ihr Vermögen zu vermeiden. | ||
| Geltungsbereich: | ||
|
Für wen gilt der Schutzbrief? |
Versicherungsnehmer und Insassen |
Versicherungsnehmer und Insassen |
|
Versichert sind der Versicherungsnehmer und die Insassen des versicherten Fahrzeugs. | ||
|
Wo gilt der Schutzbrief? |
Innerhalb Europa bei Fahrten ab 50 km vom Wohnort |
Europa |
|
Die Leistungen des Schutzbriefpakets gelten bei mobil kompakt ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort (Luftlinie). Bei Leistungen für Unfallhilfe, Bergen, Abschleppen und Fahrzeugverzollung bzw. -verschrottung nach einem Unfall entfällt die Begrenzung auf unter 50 km. Bei mobil komfort gelten die Leistungen des Schutzbriefes ab der Haustür. | ||
Leistungen Teilkasko | ||
|
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch und Diebstahl |
![]() |
![]() |
|
Grobe Fahrlässigkeit |
![]() |
![]() |
|
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In allen anderen Fällen verzichten wir Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. | ||
|
Besondere Fahrzeug- und Zubehörteile |
bis 5.000 Euro |
![]() |
|
Fest eingebaute oder unter Verschluss gehaltene Fahrzeug- und Zubehörteile sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, soweit sie nicht als Luxus angesehen werden. Nachfolgend aufgeführte Teile sind bei mobil kompakt bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 Euro und bei mobil komfort unbegrenzt mitversichert:
| ||
|
Verzicht auf den Abzug "neu für alt" |
bis 4 Jahren ab Zulassung |
![]() |
|
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Wir verzichten auf den Abzug bei mobil kompakt bis zum Ende des vierten auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres und bei mobil komfort uneingeschränkt. Bei mobil kompakt wird auf den Abzug „neu für alt“ bei der Bereifung nicht verzichtet. | ||
|
Zusammenstoß mit Tieren |
![]() |
![]() |
|
Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren sind versichert (außer reine Lackschäden). Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Tier es sich handelt. | ||
|
Schäden durch Schneelawinen |
![]() |
![]() |
|
Wir ersetzen Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. In mobil komfort sind zusätzlich auch Schäden durch Schneelawinen mitversichert. | ||
|
Entwendung von Fahrzeugschlüsseln |
![]() |
![]() |
|
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder die Kosten der Umprogrammierung. | ||
|
Schäden durch Tierbiss |
![]() |
![]() |
|
Mitversichert sind Schäden, die durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des Fahrzeugs verursacht wurden. | ||
|
Folgeschäden durch Tierbiss |
![]() |
![]() |
|
Folgeschäden durch Tierbiss am Fahrzeug, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen, sind bei mobil kompakt bis zu einem Betrag von 3.000 Euro und bei mobil komfort sogar unbegrenzt versichert. Schäden über 3.000 Euro sind bei mobil komfort über die Vollkaskoversicherung mitversichert. | ||
Leistungen Vollkasko | ||
|
Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldete) oder Vandalismus |
![]() |
![]() |
|
Allgefahrendeckung |
![]() |
![]() |
|
Es ist in der Vollkaskoversicherung alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies gilt z. B. auch für Schäden durch Betrugshandlungen, Erdbeben, innere Unruhen und verschiedene Betriebsschäden. Beispiele für Schadenfälle, die versichert sind:
a) durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit b) durch Rennen c) durch Kriegsereignisse d) durch Kernenergie e) durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z.B. Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung) f) an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorgangs. Bei Lkw sind darüber hinaus reine Bruchschäden und Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs nicht versichert. Es ist also nahezu alles versichert, worauf der Kunde keinen Einfluss hat. Im Übrigen gelten die selben Regeln, wie für die gesamte Vollkaskoversicherung (z. B. hinsichtlich der Selbstbeteiligung, Rückstufung, Entschädigungsgrenzen). | ||
|
Folgeschäden durch Tierbiss |
![]() |
bereits über Teilkasko versichert |
|
In der Teilkaskoversicherung sind durch Tierbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Fahrzeugen versichert. Folgeschäden am Fahrzeug, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen, sind in der Teilkaskoversicherung bei mobil kompakt nur bis zu einem Betrag von 3.000 Euro versichert. Mit dieser Leistungserweiterung sind in der Vollkaskoversicherung auch Schäden über 3.000 Euro versichert. | ||
Versicherungsbedingungen | ||
|
Versicherungsbedingungen |
||
Unsere Tipps
|
||||
Bei Minderjährigen: - Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise Bei Erledigung durch Dritte: - Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders Vollmacht zur KFZ-Zulassung (PDF-Datei, 27 KB) Ihr AXA Betreuer hält jederzeit eine Versicherungsbestätigung für Sie bereit. Sie sollten aber auch bedenken, dass die Versicherungsbestätigung nur Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an. Betreuer suchen
In der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung sowie in der Unfallversicherung verwenden wir Tarife mit Beiträgen, die nach dem Geschlecht unterscheiden. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, aus denen wir das Geschlecht als bestimmenden Risikofaktor ableiten, sind auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht.
www.gdv.de Die dort für die Lebensversicherung veröffentlichten Hinweise gelten auch für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung. |
Häufige Fragen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und/oder als Folgeschäden durch Marderbiss entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss sowie Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.
Nein - einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Auf jeden Fall für Neufahrzeuge, da in den ersten 4 Jahren nach Zulassung eines LEICHTKRAFTRADs die unfallbedingten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes voll erstattet werden (Ausnahme: evtl. Abzüge bei Reifen, Batterie und Lackierung).
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den vollen Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung.
Nicht, wenn das Fahrzeug mit einem "Saisonkennzeichen" zugelassen ist. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz.
Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen Versicherungskarte genau gekennzeichnet. Sie sollten die Karte bei Fahrten in diese Länder unbedingt mit sich führen, in einigen Ländern besteht Vorlagezwang.
Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Versicherungsbestätigung (= eVB - früher Doppelkarte), den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU) sowie der letzten Hauptuntersuchung (HU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung, bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen.
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der bisherigen Höhe erhalten.
Die sichert Sie und alle Mitfahrer finanziell ab, unabhängig von der Schuldfrage. Und das bei allen Unfällen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Be- und Entladen sowie Abstellen des Fahrzeuges stehen. Bei der Deckung "Platzsystem Plus" verdoppelt sich die Versicherungssumme sogar, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls alleine im Fahrzeug sind.
Insassenunfallversicherung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue Versicherungsbestätigung (= eVB - früher Doppelkarte) ausgestellt und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das "alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue" Fahrzeug berücksichtigt.
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist eine spezielle Versicherungsbestätigung (= eVB - früher Doppelkarte) über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadenfreiheit, der Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifmerkmalen ist für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die Zulassungsbezirke werden ihrem Schadenverlauf entsprechend bewertet und in ein System von Regionalklassen unterteilt.
AXA versichert auch Oldtimer. Informieren Sie sich über unsere umfangreichen Leistungen.
Oldtimer-Versicherung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wie ermitteln wir Ihren Beitrag?
|
||||||||
Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadensfreiheit, der Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifmerkmalen, ist für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die Zulassungsbezirke werden ihrem Schadensverlauf entsprechend bewertet und in ein System von Regionalklassen unterteilt.
AXA bietet einen individuell auf ihre jeweilige Risikosituation ausgerichteten Tarif. Diese Risikosituation wird beispielsweise beeinflusst durch die jährlich gefahrenen Kilometer, das selbst genutzte Wohneigentum, der weiteren Nutzer und das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb. Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt der ermäßigte B-Tarif. Für Angestellte mit Bürotätigkeit im Innendienst ohne Außendiensttätigkeit und für Ärzte gelten ebenfalls günstige Tarife.
Eine Übertragung einer Schadensfreiheitsklasse ist zwischen Ehegatten möglich. Die Produktlinie Kraftfahrt bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer Übertragung von Schadensfreiheitsklassen zwischen Partnern mit gemeinsamer Haushaltsführung, zwischen Verwandten ersten Grades. Außerdem ist die Übertragung von einer juristischen auf eine natürliche Person möglich.
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags im selben Kalenderjahr die nächst höhere Klasse berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren bleibt die Schadensfreiheitsklasse in der bisherigen Höhe erhalten.
|








